Die Durchführung einer Trinkwasseruntersuchung hat routinemäßig, laut Gesetz bei unauffälligen Anlagen im nicht öffentlichen Bereich, alle 3 Jahre zu erfolgen.
Bei Anlagen im öffentlichen Bereich ist die Untersuchung jährlich vorgeschrieben. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr müssen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100ml eingeleitet werden. Der Betreiber der Trinkwasseranlage trägt die Verantwortung im Hinblick auf die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers. Die Gesundheitsämter fungieren als Überwachungsbehörden. Der Eigentümer (meist vertreten durch die Hausverwaltung) ist alleine verantwortlich und trägt das volle Risiko bei Verfehlungen. Bei Nichtbefolgen der Auflagen können Bußgelder verhängt werden.
Der Gesetzgeber hat die Vorgehensweise hinsichtlich Aufklärung und Information der betroffenen Nutzer und lückenloser Behördenmeldung und –kommunikation anhand der Trinkwasserverordnung klar definiert und vorgeschrieben. Damit hier kein Fehler unterläuft haben wir hierfür einen klaren Ablaufprozess definiert und können Ihnen rechtssicher alle erforderlichen Notwendigkeiten abnehmen.