Bauordnungsrechtliche Prüfungen von Brandmeldeanlagen.
- Planprüfungen
- Baubegleitende Prüfungen
- Erstprüfungen vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
- Nachprüfungen
Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden.
Die Prüfungen nach Baurecht sind:
- vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage
- unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage
- unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie
- innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre)
durchführen zu lassen.